Freitag, den 15.09.2023, 20:00 Uhr

Wilfried-Breuer-Sportpark Wevelinghoven

Tagesordnung:

  1. Mitteilung über die Auslage des Protokolls der JHV 2022
  2. Bericht der Geschäftsführung
  3. Bericht der Sportlichen Leitung
  4. Bericht der Jugendabteilung
  5. Kassenbericht für das Jahr 2022
  6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
  7. Teilneu- od. Ergänzungswahlen des Vorstandes:
    1. 1. Geschäftsführer; b. 2. Schatzmeister;

c. Presse- & Öffentlichkeitsverantwortlicher; d. 3. Beisitzer

e. Jugendleiter- Bestätigung v. Jugendtag;

f. Jugendgeschäftsführer – Bestätigung v. Jugendtag;

g. Beisitzer – Bestätigung v. Jugendtag h. ev. Wortmeldungen + Erklärungen

Kommissarische Ergänzungswahlen:

h. Sportlicher Leiter

  1. Neuwahl zweier Kassenprüfer und einer Ersatzperson
  2. Ehrung der Jubilare
  1. Satzungsänderung
  2. Beendigung der Mitgliedschaft gem § 7 der Satzung

Alt: 2) Die Mitgliedschaft endet:

a. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für passive Mitglieder erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Vierteljahres (31.03.;
30.06.; 30.09.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.

b. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für aktive Mitglieder erfolgt durch schriftliche
Erklärung per Einschreiben Postkarte oder über das elektronische An- und
Abmeldeverfahren. Der mögliche Zeitpunkt der Abmeldung richtet sich nach den jeweils aktuellen Bestimmungen des WFLV. Der Austritt wird am Tag des Abmeldedatums sofort wirksam.

3)  Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche
aus dem Mitgliedsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem
Mitgliedsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon
unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig
abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter
Beiträge.

NEU: 2) Die Mitgliedschaft endet:

a. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für passive Mitglieder erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Der Austritt kann zum Ende eines Jahres (31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.

b. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für aktive Mitglieder erfolgt durch schriftliche
Erklärung per Einschreiben Postkarte oder über das elektronische An- und
Abmeldeverfahren. Der mögliche Zeitpunkt der Abmeldung richtet sich nach den jeweils aktuellen Bestimmungen des WFLV. Der Austritt wird am Tag des Abmeldedatums sofort wirksam.

3)  Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche
aus dem Mitgliedsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem
Mitgliedsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon
unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig
abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter
Beiträge.

  1. Bekanntgabe der Mitgliedsbeiträge und Erklärung
  1. Einführung Mitgliedsbeitrag Alte Herren (aktiv)
  2. Einführung Mitgliedsbeitrag Junioren (passiv)
  1. Benennung von 2 Mitgliedern zur Protokollmitunterzeichnung
  2. Ev. Anträge + Erklärungen f. Satzungsänderungen
  3. Verschiedenes (-Informationen / Mitteilungen / Anfragen)

Laut §13 Abs. 10 der Vereinssatzung müssen Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden spätestens eine Woche vor dem Tag der Versammlung schriftlich vorliegen. Über die Behandlung später eingehender Dringlichkeitsanträge entscheidet die Versammlung.