Einladung zur
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Einladung zur
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Tagesordnung

Mittwoch, den 02.09.2026, 19:30 Uhr
Wilfried-Breuer-Sportpark Wevelinghoven

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1. Mitteilung über die Auslage des
Protokolls der JHV 2025
2. Bericht der Geschäftsführung
3. Bericht der Sportlichen Leitung
4. Bericht der Jugendabteilung
5. Kassenbericht für das Jahr 2025
6. Bericht der Kassenprüfer und
Entlastung des Vorstandes
7. Satzungsänderung

a) Beendigung der Mitgliedschaft gem § 7 der Satzung
Alt: 2) Die Mitgliedschaft endet:

a. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für passive Mitglieder erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Jahres (31.12.) unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.

b. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für aktive Mitglieder erfolgt durch schriftliche
Erklärung per Einschreiben Postkarte oder über das elektronische An- und
Abmeldeverfahren. Der mögliche Zeitpunkt der Abmeldung richtet sich nach den jeweils
aktuellen Bestimmungen des WFLV. Der Austritt wird am Tag des Abmeldedatums sofort
wirksam.

3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche
aus dem Mitgliedsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem
Mitgliedsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon
unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig
abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge.

NEU: 2) Die Mitgliedschaft endet:
a. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für passive Mitglieder erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand, per E-Mail an info@bv-w.de, oder über die Vereins-App
(EasyVerein). Der Austritt kann zum Ende eines Jahres (31.12.) unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.

b. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für aktive Mitglieder erfolgt durch schriftliche
Erklärung per Einschreiben Postkarte, über das elektronische An- und
Abmeldeverfahren, per E-Mail an info@bv-w.de, oder über die Vereins-App (EasyVerein). Der
mögliche Zeitpunkt der Abmeldung richtet sich nach den jeweils aktuellen Bestimmungen des
WFLV. Der Austritt wird am Tag des Abmeldedatums sofort wirksam.

3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche
aus dem Mitgliedsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem
Mitgliedsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon
unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig
abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter
Beiträge.

b) Erweiterung des Vorstands
ALT: § 17 Der Gesamtvorstand 1) d. maximal 3 Beisitzern
NEU: §17 Der Gesamtvorstand 1) d. maximal 4 Beisitzern

8. Teilneu- od. Ergänzungswahlen des Vorstandes:
a. 1. Geschäftsführer
b. 2. Schatzmeister
c. Presse- und Öffentlichkeitsverantwortlicher
d. 3. Beisitzer
e. 4. Beisitzer
f. Mögliche Ergänzungswahlen
g. Bestätigung des Jugendleiters
h. Bestätigung des Jugendgeschäftsführers
i. Bestätigung des Jugendbeisitzers
9. Neuwahl zweier Kassenprüfer und einer Ersatzperson
10. Ehrung der Jubilare
11. Bekanntgabe der Mitgliedsbeiträge 2027
12. Benennung von 2 Mitgliedern zur Protokollmitunterzeichnung
13. Ev. Anträge + Erklärungen f. Satzungsänderungen
14. Verschiedenes (-Informationen / Mitteilungen / Anfragen)

Laut §13 Abs. 10 der Vereinssatzung müssen Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden
spätestens eine Woche vor dem Tag der Versammlung schriftlich vorliegen. Über die Behandlung
später eingehender Dringlichkeitsanträge entscheidet die Versammlung.

Wevelinghoven, den 01.08.2026 Erolt Möller
(1. Vorsitzender)

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